Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.

Die Rück­ab­wick­lung eines Grund­stücks­kauf­ver­trags wegen irrepa­ra­bler Ver­trags­stö­run­gen stellt kein steu­er­pflich­ti­ges pri­va­tes Ver­äu­ße­rungs­ge­schäft dar. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat sich somit der herr­schen­den Mei­nung in der Lite­ra­tur ange­schlos­sen und begrün­det dies damit, dass sich das ursprüng­li­che Anschaf­fungs­ge­schäft ledig­lich in ein Abwick­lungs­ge­schäft ver­wan­delt. Die Her­aus­ga­be des ange­schaff­ten Wirt­schafts­gu­tes stellt kei­nen geson­der­ten markt­of­fen­ba­ren Vor­gang, son­dern nur einen not­wen­di­gen Teil­akt im Rah­men der Rück­ab­wick­lung dar. Etwas ande­res ergibt sich auch dann nicht, wenn der Über­gang von Besitz, Nut­zen und Las­ten bereits erfolgt ist, und die Nut­zungs­er­trä­ge aus der Besitz­zeit beim Ver­trags­part­ner ver­blei­ben.