Doppelte Haushaltsführung in eigener Eigentumswohnung

Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.

Die Auf­wen­dun­gen für eine am Beschäf­ti­gungs­ort selbst­ge­nutz­te Eigen­tums­woh­nung, deren Nut­zungs­wert nicht zu ver­steu­ern ist, kön­nen im Rah­men der dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung nur inso­weit steu­er­lich abge­zo­gen wer­den, als sie die übli­chen Kos­ten einer ange­mes­se­nen Miet­woh­nung nicht über­stei­gen. Ange­mes­sen bedeu­tet, dass die Woh­nung weder beson­ders groß oder luxu­ri­ös sein, noch eine beson­de­re Lage oder Aus­stat­tung haben darf. Im Zwei­fel gilt der Ver­gleich mit den fik­ti­ven Miet­kos­ten einer ange­mie­te­ten Woh­nung.