Richterablehnung im Steuerprozess

Richter können im Steuerprozess von den Beteiligten aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden.

Im Steu­er­pro­zess kön­nen Berufs­rich­ter, ehren­amt­li­che Rich­ter und Sach­ver­stän­di­ge von Ihnen abge­lehnt wer­den, wenn ein ent­spre­chen­der Grund vor­liegt. Ableh­nungs­grün­de kön­nen dar­in bestehen

  • … dass die Aus­übung des Rich­ter­am­tes kraft Geset­zes aus­ge­schlos­sen ist (Aus­schlie­ßung).

  • … dass die Besorg­nis der Befan­gen­heit besteht. Das ist der Fall, wenn ein Grund vor­liegt, der das Ver­trau­en in die Unpar­tei­lich­keit des Rich­ters in Fra­ge stellt. Bei­spiels­wei­se kann der Rich­ter in Freund­schaft, Feind­schaft oder einer sons­ti­gen Bezie­hung mit einer betei­lig­ten Per­son ver­bun­den sein.

  • … dass der Ver­dacht auf Aus­nut­zung von Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­sen besteht.

Die Ableh­nung müs­sen Sie schließ­lich durch ein for­mel­les Gesuch gel­tend machen.