Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Das Abzugsverbot für Mitgliedsbeiträge an Vereine, die kulturelle Betätigung fördern, ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Im Janu­ar 2006 hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um aus­führ­lich zum The­ma der steu­er­li­chen Berück­sich­ti­gung von Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­gen Stel­lung genom­men. Unter ande­rem wur­de zwi­schen der För­de­rung kul­tu­rel­ler Zwe­cke und der För­de­rung kul­tu­rel­ler Betä­ti­gun­gen für die Fra­ge des Abzugs von Mit­glieds­bei­trä­gen abge­grenzt — was zur Fol­ge hat­te, dass Mit­glieds­bei­trä­ge an Ver­ei­ne, die kul­tu­rel­le Betä­ti­gun­gen för­dern, nicht mehr abzieh­bar sind.

Im Lau­fe des Jah­res 2006 gab es dage­gen ver­schie­de­ne poli­ti­sche Ein­wän­de. Nun wur­de die Anwen­dung die­ses BMF-Schrei­bens unter Bezug­nah­me auf das Erör­te­rungs­er­geb­nis mit den für Fra­gen der Ein­kom­men­steu­er zustän­di­gen Refe­rats­lei­tern des Bun­des und der Län­der aus­ge­setzt. Die­se Ent­schei­dung ist wohl auch im Vor­griff auf die ange­kün­dig­te und für die­ses Jahr geplan­te Über­ar­bei­tung und Erwei­te­rung der steu­er­li­chen Abzugs­fä­hig­keit von Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­gen (Initia­ti­ve “Hil­fen für Hel­fer”) zu sehen.