Neue EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Die EU hat eine neue Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verabschiedet, die die bisherige 6. EG-Richtline ersetzt. Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ergeben sich dadurch aber nicht.

Der Rat der Euro­päi­schen Uni­on hat am 28. Novem­ber 2006 die Richt­li­nie 2006/112/EG über das gemein­sa­me Mehr­wert­steu­er­sys­tem ver­ab­schie­det. Die Mehr­wert­steu­er-Sys­tem­richt­li­nie ist am 1. Janu­ar 2007 in Kraft getre­ten und ersetzt die bis­he­ri­ge 6. EG-Richt­li­nie zur Har­mo­ni­sie­rung der Umsatz­steu­ern, zudem wer­den auch die bis­her gel­ten­den Rege­lun­gen der 1. EG-Richt­li­nie mit auf­ge­nom­men. Die neue Richt­li­nie ist ledig­lich eine Neu­fas­sung der 6. EG-Richt­li­nie, die seit ihrem Inkraft­tre­ten am 1. Janu­ar 1978 viel­fach und erheb­lich geän­dert wur­de. Der neue, nun vor­lie­gen­de kon­so­li­dier­te Text ist sehr viel über­sicht­li­cher. Inhalt­lich ändert sich das gel­ten­de Recht nicht, ins­be­son­de­re für das deut­sche Umsatz­steu­er­recht ergibt sich kein Ände­rungs- oder Umset­zungs­be­darf.