Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
Das Finanzgericht Niedersachsen hatte entschieden, dass das Finanzamt neben der Privatentnahme gemäß der 1 %-Regelung keine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart ansetzen darf. Zwischenzeitlich hat sich der Bundesfinanzhof mit dieser Angelegenheit auseinandergesetzt und das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen aufgehoben. Der Bundesfinanzhof ist zum entgegengesetzten Ergebnis gekommen: Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 %-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Anteilige Bestattungskostenübernahme durch Sterbegeldversicherung
- Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten
- Höhere Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe
- Zahlungen in die Erhaltungsrücklage trotz WEG-Reform nicht als Werbungskosten abziehbar
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden