Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für eine andere Einkunftsart sind nun doch nicht durch die 1 %-Regelung abgedeckt.
Das Finanzgericht Niedersachsen hatte entschieden, dass das Finanzamt neben der Privatentnahme gemäß der 1 %-Regelung keine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart ansetzen darf. Zwischenzeitlich hat sich der Bundesfinanzhof mit dieser Angelegenheit auseinandergesetzt und das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen aufgehoben. Der Bundesfinanzhof ist zum entgegengesetzten Ergebnis gekommen: Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 %-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt