Altersvorsorge-Pfändungsschutz für Selbstständige

Nun geniest auch die Altersvorsorge von Selbstständigen Pfändungsschutz, der dem von gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.

Der Bun­des­tag hat am 14. Dezem­ber 2006 das Gesetz zum Pfän­dungs­schutz der Alters­vor­sor­ge abschlie­ßend bera­ten. Durch die­ses Gesetz wird die Alters­vor­sor­ge Selbst­stän­di­ger in glei­cher Wei­se vor dem Voll­stre­ckungs­zu­griff der Gläu­bi­ger geschützt wie der Ren­ten­an­spruch abhän­gig Beschäf­tig­ter. Bis­her genie­ßen die Ein­künf­te Selbst­stän­di­ger kei­nen Pfän­dungs­schutz und unter­lie­gen somit unein­ge­schränkt der Voll­stre­ckung. In einem ers­ten Schritt sol­len Lebens­ver­si­che­run­gen und pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen gegen einen schran­ken­lo­sen Voll­stre­ckungs­zu­griff abge­si­chert wer­den. Das Gesetz ist hier aller­dings so offen for­mu­liert, dass auch ande­re Geld­an­la­gen abge­deckt wer­den kön­nen, die der Alters­vor­sor­ge die­nen. Es wird nicht nur das anzu­spa­ren­de Vor­sor­ge­ka­pi­tal, son­dern auch die zu zah­len­de Ren­ten­leis­tung in glei­cher Wei­se geschützt, wie das bei Ren­ten aus einer gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung der Fall ist. Der Pfän­dungs­schutz gilt nur für sol­ches Vor­sor­ge­ka­pi­tal, das von dem Berech­tig­ten unwi­der­ruf­lich in sei­ne Alters­vor­sor­ge ein­ge­zahlt wur­de.