Reiserücktrittskostenversicherungen sind umsatzsteuerfrei
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist eine eigenständige Leistung und unterliegt damit nicht der Margenbesteuerung.
Die Finanzverwaltung passt sich hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Bewertung von Reiserücktrittskostenversicherungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an: Dieser hatte im Jahr 2006 entschieden, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung weder als eigenständige Reiseleistung, noch als unselbstständige Nebenleistung zu einer Reiseleistung zu beurteilen ist. Vielmehr stellt sie eine eigenständige Leistung dar, die nicht der Margenbesteuerung unterliegt. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung sich dieser Auffassung anschließt. Die Versicherung ist damit steuerfrei.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
 - Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
 - Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
 - Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
 - Streubesitzdividenden einer Stiftung
 - Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
 - Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
 - Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
 - Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
 - Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform