Reiserücktrittskostenversicherungen sind umsatzsteuerfrei

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist eine eigenständige Leistung und unterliegt damit nicht der Margenbesteuerung.

Die Finanz­ver­wal­tung passt sich hin­sicht­lich der umsatz­steu­er­li­chen Bewer­tung von Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­run­gen der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs an: Die­ser hat­te im Jahr 2006 ent­schie­den, dass eine Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung weder als eigen­stän­di­ge Rei­se­leis­tung, noch als unselbst­stän­di­ge Neben­leis­tung zu einer Rei­se­leis­tung zu beur­tei­len ist. Viel­mehr stellt sie eine eigen­stän­di­ge Leis­tung dar, die nicht der Mar­gen­be­steue­rung unter­liegt. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat nun mit­ge­teilt, dass die Finanz­ver­wal­tung sich die­ser Auf­fas­sung anschließt. Die Ver­si­che­rung ist damit steu­er­frei.