Neue Abgeltungssteuer ab 2009

Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben.

Der am 6. Febru­ar 2007 ver­öf­fent­lich­te Refe­ren­ten­ent­wurf zur Unter­neh­mens­steu­er­re­form sieht auch die Ein­füh­rung einer Abgel­tungs­steu­er für Kapi­tal­erträ­ge im Pri­vat­ver­mö­gen vor. Die Abgel­tungs­steu­er erfasst Zins­er­trä­ge, Divi­den­den, Erträ­ge aus Invest­ment­fonds und Zer­ti­fi­ka­ten sowie alle Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus Wert­pa­pier­ver­käu­fen. Sie soll 25 % zuzüg­lich Soli­da­ri­täts­zu­schlag betra­gen. Die Gesamt­steu­er­be­las­tung für pri­va­te Kapi­tal­erträ­ge soll sich maxi­mal auf 26,4 % belau­fen. Im Fall einer Kir­chen­steu­er­pflicht soll es zu einer Ermä­ßi­gung der Abgel­tungs­steu­er kom­men. Bemes­sungs­grund­la­ge sol­len grund­sätz­lich die Brut­to­er­trä­ge sein, der Abzug von Wer­bungs­kos­ten ist nicht vor­ge­se­hen. Der Gesetz­ent­wurf soll im März 2007 vom Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­det wer­den. Bis zur Som­mer­pau­se 2007 soll das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren abge­schlos­sen sein. Nach der Ent­wurfs­fas­sung soll die Abgel­tungs­steu­er für alle Kapi­tal­erträ­ge ab dem 1. Janu­ar 2009 gel­ten.