Garage als häusliches Arbeitszimmer
Auch eine umgewidmete Garage kann als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.
Ein Arbeitsraum in einer umgewidmeten Garage kann den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers erfüllen und somit voll abgesetzt werden. Bedingung ist, dass der Arbeitsraum wegen seiner räumlichen Nähe nach dem Gesamtbild des äußeren Eindrucks zu Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Wohnung gehört. So wurde entschieden vom Landgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1 K 2165/99). Nach Meinung der Richter spielt es keine Rolle, ob sich der Arbeitsraum unter dem Dach des Wohnhauses befindet oder sich direkt an das Wohnhaus anschließt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle