Zinssenkung für Kredite im Rahmen des ERP-Programms

Mit Wirkung vom 10.1.2001 wurden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite gesenkt.

Ab dem 10.1.2001 wer­den die Zin­sen für alle neu zuge­sag­ten ERP-För­der­kre­di­te um 0,25 % ermä­ßigt. Der ERP-Regel­zins­satz beträgt dann nur noch 5,5 %. Für die neu­en Län­der und Ber­lin gel­ten wei­ter­hin Son­der­be­din­gun­gen. Hier beträgt der aktu­el­le Zins­satz in Zukunft nur noch 5 % bei hun­dert­pro­zen­ti­ger Aus­zah­lung.

Im ERP-Eigen­ka­pi­tal­hil­fe-Pro­gramm beläuft sich der Zins­satz im ers­ten und zwei­ten Jahr auf 0 %, im drit­ten Jahr auf 3 %, im vier­ten Jahr auf 4 % und im fünf­ten Jahr auf 5 %. Eine deut­li­che Zins­sen­kung wird hier für den Zeit­raum ab dem 6. bis ein­schließ­lich 10. Jahr vor­ge­nom­men. Die Zin­sen wer­den hier auf 6,25 % in den neu­en Län­dern und Ber­lin bzw. 6,75 % in den alten Län­dern gesenkt.