Kommt der gläserne Steuerbürger?

Zum 1. Juli 2007 wird die neue Steueridentifikationsnummer eingeführt, die jeden bis über den Tod hinaus begleiten soll.

Am 1. Juli 2007 ist es so weit: Jeder Bür­ger, vom Baby bis zum Rent­ner, bekommt dann vom Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern eine per­sön­li­che Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (TIN). Die­se löst die bis­he­ri­ge Steu­er­num­mer ab und wird ins­ge­samt elf Zif­fern lang, wobei die letz­te Zif­fer eine Prüf­zif­fer ist. Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer wird zen­tral ver­wal­tet, ein Leben lang gespei­chert und erst 20 Jah­re nach dem Tod wie­der gelöscht. Sie ändert sich nicht mehr bei Orts- oder Finanz­amts­wech­seln und ist bei allen Anträ­gen, Erklä­run­gen und Mit­tei­lun­gen gegen­über den Finanz­be­hör­den anzu­ge­ben.

Laut Bun­des­re­gie­rung wird “mit der Num­mer ein wesent­li­cher Bei­trag zur Ver­ein­fa­chung des Besteue­rungs­ver­fah­rens geleis­tet, Büro­kra­tie abge­baut und die Trans­pa­renz des Besteue­rungs­ver­fah­rens erhöht.” Die ande­re Mei­nung lau­tet: Die Kon­trol­le des Fis­kus wird damit lücken­los, und der glä­ser­ne Bür­ger Rea­li­tät.

Bis Sie Ihre Num­mer erhal­ten, wird aber noch eini­ge Zeit ver­ge­hen: Zunächst über­mit­teln die Mel­de­be­hör­den dem Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern jeden Ende Juni 2007 regis­trier­ten Ein­woh­ner. Die­se Über­mitt­lung muss Ende Sep­tem­ber 2007 abge­schlos­sen sein. Anschlie­ßend wer­den Sie vom Bun­des­zen­tral­amt über Ihre Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die damit gespei­cher­ten Daten infor­miert.