Erbengemeinschaft wird zum Schuldner der Umsatzsteuer

Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.

Der Erbe schul­det auch ohne eige­ne unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit die Umsatz­steu­er für ein von ihm ver­äu­ßer­tes Wirt­schafts­gut, das er aus einem vor­steu­er­ent­las­te­ten Unter­neh­mens­ver­mö­gen geerbt hat. Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz begrün­det sei­ne Ent­schei­dung damit, dass der Erbe zwar nicht Unter­neh­mer, aber doch Steu­er­schuld­ner gewor­den ist. Die Rech­te und Pflich­ten aus den bestehen­den umsatz­steu­er­li­chen Rechts­ver­hält­nis­sen gehen auf den Erben über. Ent­spre­chend muss sich der Erbe bei der Ver­wer­tung des Nach­las­ses wie sein Rechts­vor­gän­ger als Unter­neh­mer behan­deln las­sen.