Erbschaftsteuerreform macht kleine Fortschritte

Erste Richtlinien für die anstehende Erbschaftsteuerreform stehen fest, doch woher das Geld in Zukunft kommen soll, ist noch nicht ganz klar.

Die Erb­schaft­steu­er­re­form kommt lang­sam in Bewe­gung: Die Koali­ti­ons­par­tei­en konn­ten sich am 12. Mai 2007 über Grund­zü­ge eini­gen, sodass ein gemein­sa­mer Ent­schlie­ßungs­an­trag gefasst wer­den konn­te: Zwar soll das Auf­kom­men aus der Erb­schaft­steu­er nach der Reform gleich blei­ben, die Unter­neh­men sol­len jedoch — wie ursprüng­lich geplant — aus­ge­spart blei­ben. Eben­so soll die Über­tra­gung pri­vat genutz­ten Wohn­raums weit­ge­hend steu­er­frei blei­ben.

Damit stellt sich aller­dings die Fra­ge, woher das Geld kom­men soll, denn die im Ver­gleich eher sel­te­nen Groß­er­b­schaf­ten müss­ten schon recht hoch besteu­ert wer­den, um Steu­er­aus­fäl­le bei der Ent­las­tung von Betriebs­ver­mö­gen und Immo­bi­li­en zu kom­pen­sie­ren. So bleibt wei­ter abzu­war­ten, ob sich die, die nun hohe Steu­ern auf Groß­ver­mö­gen for­dern, doch noch an die Wor­te von Karl Marx erin­nern: “Das Kapi­tal ist ein scheu­es Reh.” Die grund­sätz­li­che Eini­gung der bei­den gro­ßen Par­tei­en schmä­lert jeden­falls die Hoff­nung, dass Deutsch­land das­sel­be Schick­sal ereilt wie Öster­reich: Nach­dem man sich nicht auf eine Reform eini­gen konn­te, wird die Erb­schaft­steu­er dort aller Vor­aus­sicht nach dem­nächst der Geschich­te ange­hö­ren.