Forward-Darlehen

Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung sollten Sie sich über Forward-Darlehen Gedanken machen.

Sie kön­nen nicht damit rech­nen, dass die heu­ti­gen güns­ti­gen Dar­le­hen noch lan­ge Zeit erhal­ten blei­ben. Wer mit stei­gen­den Zin­sen rech­net, der soll­te bereits heu­te ein Anschluss­dar­le­hen für die Zeit nach Ablauf der Zins­bin­dung ver­ein­ba­ren. Bei Fäl­lig­keit der Alt­schuld löst die­ses Dar­le­hen die Alt­schuld ab. Die­se Zins­ga­ran­tie gibt es natür­lich nicht für umsonst. Sie kos­tet für eine Rest­schuld­dau­er von 12 Mona­ten zwi­schen 0,2 und 0,6%-Punkten Auf­schlag auf den aktu­el­len Zins. Läuft das Dar­le­hen noch 24 Mona­te, wer­den Zuschlä­ge zwi­schen 0,48 und 1,25%-Punkten fäl­lig. Der Regel­satz liegt etwa bei 0,025%-Punkten für jeden Monat Rest­lauf­zeit. Die­se Form der Absi­che­rung ist also bei Dar­le­hen, die noch eine län­ge­re Rest­lauf­zeit haben, zu teu­er. Beach­ten Sie, dass Sie ein For­ward-Dar­le­hen auch bei einer andern als der kre­dit­ge­ben­den Bank abschlie­ßen kön­nen. Beach­ten Sie auch, dass Sie drauf­zah­len, wenn sich die Zin­sen in die ande­re Rich­tung ent­wi­ckeln, also wie­der sin­ken. Ande­rer­seits erhal­ten Sie aber bei einer län­ger­fris­ti­gen Zins­bin­dung eine Pla­nungs­si­cher­heit.