Änderung des AO-Anwendungserlasses

Das Bundesministerium der Finanzen hat durch ein weiteres Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen hat den Anwen­dungs­er­lass zur Abga­ben­ord­nung nach einem Schrei­ben im Febru­ar letz­ten Jah­res mit einem wei­te­ren Schrei­ben geän­dert. Die Ände­run­gen durch die­ses jüngs­te BMF-Schrei­ben betref­fen ins­be­son­de­re die Fort­gel­tung des Nach­prü­fungs­vor­be­halts bei abwei­chen­der Steu­er­fest­set­zung, die Neu­be­stim­mung des Umfangs der Vor­läu­fig­keit bei geän­der­ter Steu­er­fest­set­zung, die steu­er­li­chen Wahl­rech­te und ihre ver­fah­rens­recht­li­che Bedeu­tung, sowie die Erhe­bung von Säum­nis­zu­schlä­gen in Stun­dungs- und Aus­set­zungs­fäl­len sowie bei der Her­ab­set­zung von Vor­aus­zah­lun­gen.