Scheindarlehen als verdeckte mittelbare Grundstücksschenkung

Ein Scheindarlehen kostet den Anspruch auf die Eigenheimzulage.

Wenn Sie den für den Kauf eines bestimm­ten Grund­stücks vor­ge­se­he­nen Geld­be­trag vor dem Erwerb des Grund­stücks zuge­sagt und bis zur Til­gung des Kauf­prei­ses schenk­wei­se zur Ver­fü­gung gestellt bekom­men, sind Sie nicht mit Anschaf­fungs­kos­ten belas­tet. Die feh­len­de Belas­tung führt dazu, dass Sie kei­nen Anspruch auf Eigen­heim­zu­la­ge haben. Der Bun­des­fi­nanz­hof beur­teilt den ent­spre­chen­den “Dar­le­hens­ver­trag” als Schein­ge­schäft, da Sie offen­kun­dig die not­wen­di­gen Fol­ge­run­gen aus dem Dar­le­hens­ver­trag bewusst nicht zie­hen, weil das Dar­le­hen von vorn­her­ein nicht zurück­ge­zahlt wer­den soll. Die­ses Schein­ge­schäft soll ledig­lich die mit­tel­ba­re Grund­stücks­schen­kung ver­de­cken.