Novelle des Investmentgesetzes

Mit der Novelle des Investmentgesetzes sollen unter anderem der Finanzsektor entbürokratisiert und der Anlegerschutz gestärkt werden.

Am 25. April 2007 hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf für ein Invest­ment-Ände­rungs­ge­setz beschlos­sen. Damit soll der Büro­kra­tie­ab­bau im Finanz­sek­tor vor­an­ge­trie­ben und die inter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Fonds-Bran­che gestei­gert wer­den, ohne den wich­ti­gen und not­wen­di­gen Anle­ger­schutz zu ver­nach­läs­si­gen. Kern­punk­te der Novel­le sind:

  • Dere­gu­lie­rung: Durch die Auf­he­bung oder Ver­ein­fa­chung von Infor­ma­ti­ons­pflich­ten wird die Bran­che von Kos­ten in Höhe von rund 8,0 Mio. Euro ent­las­tet. Durch die ver­ein­fach­te Geneh­mi­gungs­pra­xis der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht ver­kürzt sich außer­dem die Markt­ein­tritts­dau­er für neue Pro­duk­te.

  • Moder­ni­sie­rung der offe­nen Immo­bi­li­en­fonds: Der Ent­wurf ver­bes­sert die Rah­men­be­din­gun­gen für das Pro­dukt “offe­ne Immo­bi­li­en­fonds”. Ver­schie­de­ne neue Instru­men­te sol­len es dem Fonds­ma­nage­ment ermög­li­chen, offe­ne Immo­bi­li­en­fonds auch in schwie­ri­gen Markt­si­tua­tio­nen zum Nut­zen der Anle­ger ange­mes­sen zu steu­ern.

  • För­de­rung von Pro­dukt­in­no­va­tio­nen: Die Schaf­fung von neu­en Anla­ge­klas­sen ermög­licht die Markt­ein­füh­rung neu­er Pro­duk­te.

  • Ver­bes­ser­ter Anle­ger­schutz und Cor­po­ra­te Gover­nan­ce: Durch Maß­nah­men zur Stär­kung der Unab­hän­gig­keit der Depot­bank und des Auf­sichts­ra­tes von Kapi­tal­an­la­ge­ge­sell­schaf­ten wird der hohe Stan­dard des Invest­ment­ge­set­zes wei­ter ent­wi­ckelt.