Verdeckte Gewinnausschüttung bei überhöhtem Grundstückspreis

Der überteuerte Kauf eines Grundstücks vom Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Ein über­höh­ter Kauf­preis für den Erwerb eines Grund­stücks von einem Gesell­schaf­ter kann grund­sätz­lich zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung füh­ren. Dies ist dann der Fall, wenn der objek­ti­ve Wert des Grund­stücks deut­lich nied­ri­ger als der Kauf­preis liegt, sich kei­ne sach­li­chen Grün­de für den abwei­chen­den Kauf­preis fin­den las­sen und davon aus­zu­ge­hen ist, dass die Kapi­tal­ge­sell­schaft ihrem Gesell­schaf­ter einen Ver­mö­gens­vor­teil zuge­wen­det hat, den sie bei der Sorg­falt eines ordent­li­chen und gewis­sen­haf­ten Geschäfts­lei­ters einem Nicht­ge­sell­schaf­ter nicht gewährt hät­te.