Neue AfA-Tabelle

Ab 1.1.2001 gelten neue AfA-Sätze, die in der Regel eine Verlängerung der Abschreibungsdauer bedeuten.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat neue AfA-Sät­ze vor­ge­legt. Die­se gel­ten bereits ab 1.1.2001. Nur in weni­gen Fäl­len ver­rin­gert sich die Nut­zungs­dau­er. Das gilt z.B. bei Per­so­nal­com­pu­tern und Note­books. Hier ver­kürzt sich die Nut­zungs­dau­er von 4 Jah­ren auf 3 Jah­re. In den meis­ten Fäl­len tritt jedoch eine Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­dau­er ein. Die Finanz­ver­wal­tung rech­net mit Mehr­ein­nah­men in Höhe von DM 3,5 Mil­li­ar­den.