Musterprozesse zu privaten Steuerberatungskosten geplant

Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.

Steu­er­be­ra­ter­kos­ten kön­nen seit 2006 nur noch als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abge­zo­gen wer­den. Hono­ra­re eben­so wie Bücher und Soft­ware müs­sen daher exakt nach Ver­an­las­sung auf­ge­teilt wer­den. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band ist der Ansicht, dass die Strei­chung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs nicht nur gesell­schafts­po­li­tisch frag­wür­dig, son­dern auch recht­lich zwei­fel­haft ist: Auf­grund des kom­pli­zier­ten Steu­er­rechts ent­ste­hen Steu­er­be­ra­ter­kos­ten zwangs­läu­fig. Daher will und wird der DStV die Strei­chung des Son­der­aus­ga­ben­zugs in meh­re­ren gericht­li­chen Mus­ter­pro­zes­sen über­prü­fen las­sen.