Spenden ins EU-Ausland

Der Europäische Gerichtshof prüft die Abzugsfähigkeit von Spenden ins EU-Ausland.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ein anhän­gi­ges Ver­fah­ren aus­ge­setzt und dem Euro­päi­schen Gerichts­hof die Fra­ge zur Vor­ab­ent­schei­dung vor­ge­legt, ob das deut­sche Steu­er­recht, wonach nur Spen­den an im Inland ansäs­si­ge Emp­fän­ger als Son­der­aus­ga­ben berück­sich­tigt wer­den kön­nen, gegen die Kapi­tal­ver­kehrs­frei­heit ver­stößt. Ein Deut­scher hat­te eine Sach­spen­de an ein Alters­heim in Por­tu­gal geleis­tet und als Son­der­aus­ga­be gel­tend gemacht.