Vermögensverwaltende GmbH als Gestaltungsmissbrauch

Dient eine vermögensverwaltende GmbH offensichtlich nur dem Zweck, erbschaftsteuerbegünstigtes Betriebsvermögen zu schaffen, so liegt Gestaltungsmissbrauch vor.

Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf hat es wegen des Miss­brauchs von Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten abge­lehnt, den Frei­be­trag für Betriebs­ver­mö­gen und für Antei­le an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten zu gewäh­ren. Im ent­schie­de­nen Fall war die Ver­mö­gens­ver­wal­tung eines Wert­pa­pier­de­pots anläss­lich des bevor­ste­hen­den Erb­falls einer extra gegrün­de­ten Ver­wal­tungs-GmbH über­tra­gen wor­den, damit das Depot dem Son­der­be­triebs­ver­mö­gen einer an die­ser GmbH bestehen­den aty­pisch stil­len Betei­li­gung zuge­ord­net wer­den kann. Für das Finanz­ge­richt war es offen­sicht­lich, dass die­se Gestal­tung aus­schließ­lich zum Zwe­cke der Steu­er­erspar­nis gewählt wur­de.