Teilnahme an Anti-Mobbing-Kursen

Kosten für einen Anti-Mobbing-Kurs können Sie unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend machen.

Fahrt­kos­ten und Bei­trä­ge für die Teil­nah­me an einer Anti-Mob­bing-Selbst­hil­fe­grup­pe kön­nen als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar sein, wenn der Kurs über­wie­gend beruf­lich ver­an­lasst ist und der Auf­recht­erhal­tung des Arbeits­ver­hält­nis­ses dient. Dient der Kern­be­reich der Grup­pen­ge­sprä­che der Bewäl­ti­gung beruf­li­cher Pro­blem­si­tua­tio­nen, so spricht dies nach der Ein­schät­zung des Finanz­ge­richts Nie­der­sach­sen dafür, dass das ins­ge­samt bestim­men­de Motiv für die Teil­nah­me dar­in besteht, das Dienst­ver­hält­nis trotz der stark emp­fun­de­nen Belas­tun­gen fort­zu­füh­ren. Gegen­über den Finanz­be­hör­den ist glaub­haft zu machen, dass Sie sich in einer schwie­ri­gen Arbeits­si­tua­ti­on befan­den und sich durch Maß­nah­men Ihres Dienst­herrn grund­los schi­ka­niert sahen.