Deutschkurs ist Teil der privaten Lebensführung

Auch wenn gute Deutschkenntnisse für den Beruf zwingend notwendig sind, sind die Kosten für einen Deutschkurs trotzdem nicht steuerlich abziehbar.

Auf­wen­dun­gen eines in Deutsch­land leben­den Aus­län­ders für das Erler­nen der deut­schen Spra­che gehö­ren zu den nicht­ab­zieh­ba­ren Kos­ten der Lebens­füh­rung, auch wenn aus­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se für einen ange­streb­ten Aus­bil­dungs­platz för­der­lich sind. Die in den Deutsch­kur­sen erwor­be­nen Sprach­kennt­nis­se gewähr­leis­ten die sozia­le Inte­gra­ti­on des Aus­län­ders im pri­va­ten All­tag und ermög­li­chen eine erfolg­rei­che Kom­mu­ni­ka­ti­on im enge­ren pri­va­ten Umfeld. Der Besuch der Deutsch­kur­se erleich­tert damit in erheb­li­cher Wei­se die Lebens­füh­rung in Deutsch­land und hat somit einen gro­ßen pri­va­ten Nut­zen. Ent­spre­chend dür­fen die Auf­wen­dun­gen nicht als Wer­bungs­kos­ten abge­zo­gen wer­den.