Wegfall der degressiven AfA

Eine degressive AfA ist letztmals für 2007 möglich, danach ist nur noch eine lineare Abschreibung zulässig.

Als Teil der Gegen­fi­nan­zie­rungs­maß­nah­men ent­fällt die degres­si­ve AfA für beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter des Anla­ge­ver­mö­gens. Nur noch bis zum 31. Dezem­ber 2007 kön­nen Sie die degres­si­ve AfA für ein Wirt­schafts­gut wäh­len. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass die Inves­ti­ti­on bis zum Stich­tag abge­schlos­sen ist, also das Wirt­schafts­gut nicht nur bestellt, son­dern auch gelie­fert ist.