Kritik an der Abgeltungssteuer

In der jetzt geplanten Form weist die Abgeltungssteuer noch viele Probleme und Inkonsistenzen auf.

Ob die Abgel­tungs­steu­er in der beschrie­be­nen Form in Kraft tre­ten wird, muss sich erst noch zei­gen. Denn kaum ein ande­rer Teil des Reform­pa­kets hat bis­her so viel­fäl­ti­ge Kri­tik aus­ge­löst, und so schei­nen Nach­bes­se­run­gen wahr­schein­lich. Zu den Kri­tik­punk­ten gehört:

  • Der tat­säch­li­che Steu­er­satz beträgt nicht 25 %, son­dern ein­schließ­lich Kir­chen­steu­er und Soli­da­ri­täts­zu­schlag rund 28 % und liegt damit euro­pa­weit an der Spit­ze.

  • In der Fol­ge belas­tet die Abgel­tungs­steu­er in ers­ter Linie Steu­er­zah­ler mit mitt­le­rem und gerin­gem Ein­kom­men, die einen nied­ri­gen per­sön­li­chen Steu­er­satz haben.

  • Auf Kon­ten­ab­fra­gen könn­te die Finanz­ver­wal­tung mit der Abgel­tungs­steu­er eigent­lich ver­zich­ten. Nach­dem aber das Ver­fas­sungs­ge­richt gera­de erst die Kon­ten­ab­fra­gen für zuläs­sig erklärt hat, besteht kei­ner­lei Absicht, die Über­wa­chung der Steu­er­zah­ler wie­der zurück­zu­fah­ren.

  • Durch den Weg­fall der Spe­ku­la­ti­ons­frist wer­den vor allem lang­fris­tig ori­en­tier­te Anle­ger benach­tei­ligt, die für ihr Alter vor­sor­gen wol­len — was die Poli­tik sonst regel­mä­ßig ein­for­dert.

  • Da Gewin­ne aus Immo­bi­li­en und Immo­bi­li­en­fonds nicht der Abgel­tungs­steu­er unter­lie­gen, scheint eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de frü­her oder spä­ter vor­pro­gram­miert.

  • In letz­ter Minu­te wur­de eine Son­der­re­gel für Zer­ti­fi­ka­te ein­ge­führt: Ein nach dem 15. März 2007 gekauf­tes Zer­ti­fi­kat unter­liegt schon jetzt der Abgel­tungs­steu­er, wenn es über den 30. Juni 2009 hin­aus gehal­ten wird.

  • Die Schlech­ter­stel­lung pri­va­ter gegen­über betrieb­li­cher Divi­den­den­er­trä­ge (Abgel­tungs­steu­er ver­sus Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren) wirft eben­falls ver­fas­sungs­recht­li­che Fra­gen auf.

  • Dadurch, dass pri­va­te Divi­den­den mit Zins­er­trä­gen gleich­ge­stellt wer­den, wird der Anteils­eig­ner dis­kri­mi­niert, weil Eigen­ka­pi­tal­ge­ber durch die dop­pel­te Besteue­rung bei Gesell­schaft und Anteils­eig­ner deut­lich höher belas­tet wer­den als Fremd­ka­pi­tal­ge­ber.

  • Mit der Schlech­ter­stel­lung von Eigen­ka­pi­tal­ge­bern wer­den Fir­men ver­stärkt auf Fremd­ka­pi­tal zurück­grei­fen müs­sen, was wie­der­um ihre Eigen­ka­pi­tal­quo­te senkt und die Finan­zie­rungs­kos­ten in die Höhe treibt.