Kündigung des Erbschaftsteuer-DBA mit Österreich

Wegen des Wegfalls der österreichischen Erbschaftsteuer hat die Bundesrepublik zum Jahresende das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt.

Deutsch­land hat frist­ge­recht zum Jah­res­en­de das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men mit Öster­reich auf dem Gebiet der Erb­schaft­steu­er gekün­digt. Hin­ter­grund ist der Weg­fall der öster­rei­chi­schen Erb­schaft­steu­er. Das Ver­fas­sungs­ge­richt hat­te dort — ähn­lich wie in Deutsch­land — die Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der Bemes­sungs­grund­la­ge fest­ge­stellt. Anders als in Deutsch­land hat­te die öster­rei­chi­sche Regie­rungs­ko­ali­ti­on aber beschlos­sen, kei­ne Ände­run­gen vor­zu­neh­men, womit die Erb­schaft­steu­er in Öster­reich zum 31. Juli 2008 weg­fällt. Bereits ab dem 1. Janu­ar 2008 ist aber das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men mit Öster­reich nicht mehr anwend­bar. Das all­ge­mei­ne Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men mit Öster­reich ist von der Kün­di­gung nicht betrof­fen.