Mietverbilligung als Vermächtnis

Der Geldvorteil aus einem Vermächtnis, das die Miete für den Mieter auf dem selben günstigen Niveu festschreibt, ist erbschaftsteuerpflichtig.

Wer­den Sie vom ver­stor­be­nen Ver­mie­ter mit dem Ver­mächt­nis bedacht, für 10 wei­te­re Jah­re zur glei­chen, güns­ti­gen Mie­te woh­nen zu dür­fen, ist der Vor­teil dar­aus erb­schaft­steu­er­pflich­tig. Das Fi-nanz­ge­richt Mün­chen hat eine Berei­che­rung gese­hen, weil der Mie­ter zum einen unab­hän­gig von zivil­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten ein Recht auf die Fort­set­zung des Miet­ver­hält­nis­ses hat, zum ande­ren dem Miet­ver­hält­nis ein wesent­lich nied­ri­ge­rer Wert als der orts­üb­li­che Miet­zins zugrun­de liegt. Ob eine Miet­erhö­hung in den fest­ge­leg­ten 10 Jah­ren tat­säch­lich hät­te durch­ge­setzt wer­den kön­nen, spielt kei­ne Rol­le.