Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse

Spätestens zum Jahreswechsel müssen die Jahresabschlüsse 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein, andernfalls droht ein ordnungsgeldverfahren.

Mit gro­ßen Schrit­ten nähert sich das Jah­res­en­de und damit die im EHUG fest­ge­leg­te Frist zur Ein­rei­chung des Jah­res­ab­schlus­ses 2006 beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger. Anders als bis­her wird das Ord­nungs­geld­ver­fah­ren bei Nicht­ab­ga­be auto­ma­tisch ein­ge­lei­tet. Dabei kann das Bun­des­amt für Jus­tiz — gege­be­nen­falls auch mehr­fach — ein Ord­nungs­geld von 2.500 bis 25.000 Euro gegen die Gesell­schaft oder ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter fest­set­zen. Die Abga­be kann in Papier­form, als Word- oder Excel-Datei oder im XML-For­mat des Bun­des­an­zei­gers erfol­gen, wobei die Papier­form am teu­ers­ten ist, die Abga­be im XML-For­mat mit einer Pau­scha­le von 50 Euro für klei­ne Unter­neh­men am güns­tigs­ten.