Gesetzentwurf zur eCommerce-Richtlinie verabschiedet
Die eCommerce-Richtlinie der EU wird in deutsches Recht umgesetzt.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit wird die eCommerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Wichtigster Punkt ist die Geltung des Herkunftslandsprinzip. Jeder Diensteanbieter hat sich nach den rechtlichen Vorschriften des Landes zu richten, in dem er niedergelassen ist, auch wenn die Dienste im europäischen Ausland angeboten werden. Das heißt, jeder Diensteanbieter wird sich den für ihn günstigsten Standort aussuchen. Dies wird zu einer Vereinheitlichung des europäischen Wettbewerbsrechts führen, denn kein Staat kann es sich erlauben, dass Unternehmen massiv in das Ausland abwandern. Daher wird demnächst das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung aufgehoben werden. Fraglich ist, ob die Preisangabeverordnung, an deren Aufhebung nicht gedacht ist, in Zukunft noch zu halten sein wird.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage