Gesetzentwurf zur eCommerce-Richtlinie verabschiedet

Die eCommerce-Richtlinie der EU wird in deutsches Recht umgesetzt.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat den Ent­wurf eines Geset­zes über recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für den elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr ver­ab­schie­det. Damit wird die eCom­mer­ce-Richt­li­nie der EU in deut­sches Recht umge­setzt. Wich­tigs­ter Punkt ist die Gel­tung des Her­kunfts­lands­prin­zip. Jeder Diens­te­an­bie­ter hat sich nach den recht­li­chen Vor­schrif­ten des Lan­des zu rich­ten, in dem er nie­der­ge­las­sen ist, auch wenn die Diens­te im euro­päi­schen Aus­land ange­bo­ten wer­den. Das heißt, jeder Diens­te­an­bie­ter wird sich den für ihn güns­tigs­ten Stand­ort aus­su­chen. Dies wird zu einer Ver­ein­heit­li­chung des euro­päi­schen Wett­be­werbs­rechts füh­ren, denn kein Staat kann es sich erlau­ben, dass Unter­neh­men mas­siv in das Aus­land abwan­dern. Daher wird dem­nächst das Rabatt­ge­setz und die Zuga­be­ver­ord­nung auf­ge­ho­ben wer­den. Frag­lich ist, ob die Preis­an­ga­be­ver­ord­nung, an deren Auf­he­bung nicht gedacht ist, in Zukunft noch zu hal­ten sein wird.