Steuerpflicht für Tagesmütter verschoben

Die ursprünglich ab 2008 geplante Steuerpflicht für Tagesmütter wurde kurzfristig um ein Jahr verschoben.

Im Mai hat­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ein Schrei­ben ver­öf­fent­licht, nach dem Tages­müt­ter unab­hän­gig von der Anzahl der betreu­ten Kin­der ab dem 1. Janu­ar 2008 gene­rell steu­er­pflich­tig sein sol­len. Im Gegen­zug soll­te ein pau­scha­ler Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug von 300 Euro pro Monat und Kind berück­sich­tigt wer­den. Durch die­se recht hohe Pau­scha­le wür­den die Ein­künf­te zwar nur in den wenigs­ten Fäl­len den Grund­frei­be­trag über­stei­gen, womit in der Regel kei­ne oder nur eine sehr gerin­ge Steu­er anfällt. Aber die Höhe des Ein­kom­mens wür­de auch zu einem Weg­fall der kos­ten­frei­en Fami­li­en-Mit­ver­si­che­rung bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen füh­ren.

Daher haben die Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­ter der Län­der gegen die­se Ände­rung Front gemacht, weil sie befürch­te­ten, dass vie­le Tages­müt­ter bei einer finan­zi­el­len Schlech­ter­stel­lung ihre Tätig­keit auf­ge­ben könn­ten — und dies wäre ganz ent­ge­gen dem Ziel, die Kin­der­be­treu­ung bun­des­weit aus­zu­bau­en. Kurz vor Jah­res­en­de haben die Finanz­mi­nis­ter der Län­der daher das Inkraft­tre­ten der Neu­re­ge­lung erst ein­mal um ein Jahr ver­scho­ben. Bis zum 30. Juni 2008 will man sich nun mit den Sozi­al­mi­nis­tern und dem Bund auf eine Lösung eini­gen, die die Tages­müt­ter finan­zi­ell nicht schlech­ter stellt. Zumin­dest für 2008 bleibt es damit bei der bis­he­ri­gen Fünf-Kin­der-Gren­ze für die Steu­er­frei­heit der Ein­künf­te.