Steuerpflicht für Tagesmütter verschoben
Die ursprünglich ab 2008 geplante Steuerpflicht für Tagesmütter wurde kurzfristig um ein Jahr verschoben.
Im Mai hatte das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, nach dem Tagesmütter unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder ab dem 1. Januar 2008 generell steuerpflichtig sein sollen. Im Gegenzug sollte ein pauschaler Betriebsausgabenabzug von 300 Euro pro Monat und Kind berücksichtigt werden. Durch diese recht hohe Pauschale würden die Einkünfte zwar nur in den wenigsten Fällen den Grundfreibetrag übersteigen, womit in der Regel keine oder nur eine sehr geringe Steuer anfällt. Aber die Höhe des Einkommens würde auch zu einem Wegfall der kostenfreien Familien-Mitversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen führen.

Daher haben die Arbeits- und Sozialminister der Länder gegen diese Änderung Front gemacht, weil sie befürchteten, dass viele Tagesmütter bei einer finanziellen Schlechterstellung ihre Tätigkeit aufgeben könnten — und dies wäre ganz entgegen dem Ziel, die Kinderbetreuung bundesweit auszubauen. Kurz vor Jahresende haben die Finanzminister der Länder daher das Inkrafttreten der Neuregelung erst einmal um ein Jahr verschoben. Bis zum 30. Juni 2008 will man sich nun mit den Sozialministern und dem Bund auf eine Lösung einigen, die die Tagesmütter finanziell nicht schlechter stellt. Zumindest für 2008 bleibt es damit bei der bisherigen Fünf-Kinder-Grenze für die Steuerfreiheit der Einkünfte.
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