Riester-Rente für das Eigenheim

Eine Gesetzesänderung soll es in Zukunft endlich ermöglichen, den Großteil des angesparten Riester-Vermögens auch für eine selbstgenutzte Immobilie zu verwenden.

End­lich soll das Eigen­heim auch im Rah­men der Ries­ter-Ren­te als Alters­vor­sor­ge zäh­len. Noch in der ers­ten Hälf­te des Jah­res will die Gro­ße Koali­ti­on das Wohn-Ries­ter-Gesetz ver­ab­schie­den, das dann rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2008 in Kraft tre­ten soll. Bis­her lie­gen zwar nur Eck­punk­te dazu vor, doch das Grund­prin­zip ist klar: Bis zu drei Vier­tel des ange­spar­ten Ver­mö­gens kön­nen Ries­ter-Spa­rer vor­zei­tig ent­neh­men und damit eine selbst­ge­nutz­te Immo­bi­lie oder Genos­sen­schafts­an­tei­le kau­fen oder das bereits erwor­be­ne Eigen­heim ent­schul­den. Dann müs­sen sie aller­dings die ent­spre­chen­de Immo­bi­lie auch min­des­tens zwan­zig Jah­re behal­ten, damit kei­ne finan­zi­el­len Nach­tei­le ent­ste­hen.