Finanzierung zweier baugleicher Einfamilienhäuser

Wenn von zwei baugleichen und gleichzeitig gebauten Immobilien nur eine vermietet werden soll, ist für den vollen Werbungskostenabzug eine saubere Trennung der Darlehen und der damit getätigten Zahlungen notwendig.

Bei der Finan­zie­rung von Immo­bi­li­en, die teils selbst­ge­nutzt und teils ver­mie­tet wer­den sol­len, ver­lan­gen die Finanz­ver­wal­tung und die Gerich­te eine stren­ge Tren­nung der Dar­le­hen. So gilt bei­spiels­wei­se für den Bau zwei­er bau­glei­cher Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, von denen eines selbst genutzt und eines ver­mie­tet wird, dass die Zin­sen zu glei­chen Tei­len auf bei­de Immo­bi­li­en ent­fal­len, wenn nicht die Dar­le­hen tat­säch­lich und objek­tiv nach­prüf­bar zur Finan­zie­rung nur eines der Häu­ser ver­wen­det wor­den sind.