Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 verfassungsgemäß

Wie zuvor der Bundesfinanzhof hält auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß.

Kurz nach dem Bun­des­fi­nanz­hof hat nun auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen ab 1999 für ver­fas­sungs­ge­mäß erklärt. Eine ent­spre­chen­de Ver­fas­sungs­be­schwer­de hat das Gericht nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men.

Neben den deut­lich erwei­ter­ten Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten der Finanz­ver­wal­tung geben die Ver­fas­sungs­rich­ter noch einen zwei­ten Grund für ihre Ent­schei­dung an: Ab 1999 gilt eine deut­lich erwei­ter­te Ver­lust­ver­rech­nung für Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­te. Da die Bör­sen welt­weit im Jahr 2000 ein­ge­bro­chen sind, bestün­de ein erheb­li­cher Anreiz, Gewin­ne aus 1999 ehr­lich zu dekla­rie­ren, um Ver­lust­ver­rech­nungs­po­ten­zi­al zu schaf­fen und damit gleich­zei­tig dem Risi­ko einer spä­te­ren Ent­de­ckung der Steu­er­hin­ter­zie­hung zu ent­ge­hen.