Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 verfassungsgemäß
Wie zuvor der Bundesfinanzhof hält auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß.
Kurz nach dem Bundesfinanzhof hat nun auch das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ab 1999 für verfassungsgemäß erklärt. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hat das Gericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Neben den deutlich erweiterten Überwachungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung geben die Verfassungsrichter noch einen zweiten Grund für ihre Entscheidung an: Ab 1999 gilt eine deutlich erweiterte Verlustverrechnung für Spekulationsgeschäfte. Da die Börsen weltweit im Jahr 2000 eingebrochen sind, bestünde ein erheblicher Anreiz, Gewinne aus 1999 ehrlich zu deklarieren, um Verlustverrechnungspotenzial zu schaffen und damit gleichzeitig dem Risiko einer späteren Entdeckung der Steuerhinterziehung zu entgehen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR