Eigenheimzulage auch für Immobilien im EU-Ausland

Die Beschränkung der Eigenheimzulage auf Immobilien im Inland verstößt gegen EU-Recht.

Seit gut zwei Jah­ren ist die Eigen­heim­zu­la­ge bereits abge­schafft. Ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs ermög­licht es aber in Ein­zel­fäl­len auch jetzt noch, die Eigen­heim­zu­la­ge zu bean­tra­gen. Dass die Eigen­heim­zu­la­ge nur für Immo­bi­li­en im Inland gewährt wird, ver­stößt näm­lich gegen EU-Recht. Sind die sons­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen noch vor dem 1. Janu­ar 2006 erfüllt gewe­sen, kann somit auch für eine Immo­bi­lie im EU-Aus­land noch bis zum Ablauf der Fest­set­zungs­frist der Antrag auf Eigen­heim­zu­la­ge gestellt wer­den.