Jagd auf Steuerhinterzieher

Die aktuelle Fahndung nach Steuerhinterziehern sorgt nicht nur bei den direkt Betroffenen für Unsicherheit.

Die Durch­su­chun­gen im Haus und Büro von Ex-Post-Chef Klaus Zum­win­kel waren der Beginn einer in die­sem Umfang bis­her ein­ma­li­gen Fahn­dungs­wel­le, die die Schwarz­geld­an­la­ge und Steu­er­hin­ter­zie­hung in den Fokus des öffent­li­chen Inter­es­ses gerückt haben. Auch wenn es hier nur um rela­tiv weni­ge, meist jedoch gro­ße, Fäl­le geht, nut­zen Poli­tik, Finanz­ver­wal­tung und Staats­an­walt­schaf­ten die Auf­merk­sam­keit nur zu gern, um gleich an meh­re­ren Fron­ten Druck auf­zu­bau­en — und schie­ßen schon mal übers Ziel hin­aus.

So ver­wahrt sich der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band gegen die Unter­stel­lung von SPD-Abge­ord­ne­ten, Steu­er­be­ra­ter wür­den all­ge­mein Steu­er­be­trug bil­li­gen. Die bei­den vor­dring­li­chen Zie­le sind aller­dings klar: Län­der, die durch ihr rigi­des Bank­ge­heim­nis bis­her der Schwarz­geld­an­la­ge Vor­schub leis­te­ten, sol­len sich koope­ra­ti­ver zei­gen, und mög­lichst vie­le Steu­er­sün­der sol­len durch den Fahn­dungs­druck zu einer Selbst­an­zei­ge moti­viert wer­den. Zu den wich­tigs­ten Fra­gen erhal­ten Sie hier eini­ge Hin­wei­se.

  • Daten­her­kunft: Der Anlass für die aktu­el­le Fahn­dungs­wel­le ist eine CD, die der Bun­des­nach­rich­ten­dienst von einem ehe­ma­li­gen Bank­an­ge­stell­ten gekauft hat. Auf die steu­er­li­chen Fol­gen hat dies kei­nen Ein­fluss — die hin­ter­zo­ge­ne Steu­er muss in jedem Fall nach­ge­zahlt wer­den. Allen­falls bei der Straf­zu­mes­sung kann es sich aus­wir­ken, dass die Her­kunft der Daten nicht gera­de koscher ist. Dar­über wer­den aller­dings die Gerich­te ent­schei­den müs­sen. Die Schwei­zer Ban­ken jeden­falls wol­len in Zukunft Deut­sche nur noch mit Vor­sicht ein­stel­len, um wei­te­rer Daten­spio­na­ge vor­zu­beu­gen.

  • Selbst­an­zei­ge: Nicht immer ist die Selbst­an­zei­ge der Königs­weg aus dem Dilem­ma mit der hin­ter­zo­ge­nen Steu­er. Denn damit die Selbst­an­zei­ge straf­be­frei­end wirkt, muss sie recht­zei­tig beim Finanz­amt ein­ge­hen, näm­lich bevor dort die Tat ent­deckt ist und der Steu­er­pflich­ti­ge mit der Ent­de­ckung rech­nen konn­te. Außer­dem müs­sen auch die hin­ter­zo­ge­nen Steu­ern mit­samt Zin­sen von 6 % pro Jahr umge­hend nach­ge­zahlt wer­den. Eine Raten­zah­lung lässt das Finanz­amt nur mit einer sehr trif­ti­gen Begrün­dung zu, und ohne recht­zei­ti­ge Zah­lung hat die Selbst­an­zei­ge nur straf­mil­dern­de Wir­kung. Bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten ist jeder für sei­ne Geld­an­la­ge straf­recht­lich selbst ver­ant­wort­lich. Weiß der Part­ner zwar von der Geld­an­la­ge, hat sie aber nicht selbst ver­an­lasst oder unter­stützt, so ist er aus dem Schnei­der und braucht kei­ne Selbst­an­zei­ge abzu­ge­ben.

  • Straf­rah­men: Schon jetzt gilt für Steu­er­hin­ter­zie­hung die­sel­be Höchst­stra­fe wie bei­spiels­wei­se für Brand­stif­tung, die Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung oder den sexu­el­len Miss­brauch von Kin­dern, näm­lich bis zu zehn Jah­re Haft. Auch wenn ver­ein­zelt For­de­run­gen nach noch höhe­ren Höchst­stra­fen für Steu­er­hin­ter­zie­hung laut wer­den, ist eine Ände­rung wenig wahr­schein­lich. Denk­bar ist aber, dass die Gerich­te auf öffent­li­chen Druck hin den vor­han­de­nen Straf­rah­men stär­ker aus­schöp­fen.