Neue Muster für Widerrufsbelehrungen veröffentlicht

Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.

Bei bestimm­ten Ver­triebs­ar­ten, ins­be­son­de­re Fern­ab­satz­ge­schäf­ten, und Ver­trags­ty­pen haben Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ein Wider­rufs­recht, das teil­wei­se durch ein Rück­ga­be­recht ersetzt wer­den kann. Das Gesetz ent­hält dazu Mus­ter für die Wider­rufs­be­leh­rung. Aller­dings haben meh­re­re Gerich­te die bis­he­ri­gen Mus­ter als rechts­wid­rig ein­ge­stuft, was für den­je­ni­gen, der sich auf die gesetz­li­chen Mus­ter ver­las­sen hat, zum Pro­blem wer­den konn­te.

Am 1. April ist nun eine Ände­rung der BGB-Infor­ma­ti­ons­pflich­ten­ver­ord­nung in Kraft getre­ten, die eine Neu­fas­sung der Mus­ter­wi­der­rufs­be­leh­run­gen ent­hält. Die­se neu­en Mus­ter sol­len nun die bis­he­ri­gen Pro­ble­me besei­ti­gen. Gleich­zei­tig ent­hält die Ände­rung eine Über­gangs­frist für die Ver­wen­dung der bis­he­ri­gen Mus­ter bis zum 1. Okto­ber 2008.