Lohnzufluss aus nachentrichteter Sozialversicherung
Wenn der Arbeitgeber nachträglich Sozialversicherungsbeiträge abführt, die er von seinen Arbeitnehmern nicht einbehalten hat und nicht mehr einfordert, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor.
Behält ein Arbeitgeber zunächst keine Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen ein und führt diese erst später an die Versicherungen ab, so fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abführung zusätzlicher Arbeitslohn in Form eines geldwerten Vorteils zu. Denn der Arbeitnehmer erhält durch die Abführung der Sozialbeiträge einen eigenen Anspruch gegenüber den einzelnen Sozialversicherungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die nunmehr entrichteten Arbeitnehmeranteile, welche an sich bereits vom Bruttolohn einzubehalten und abzuführen gewesen wären, nicht mehr einfordert. Der geldwerte Vorteil liegt nunmehr in der Beitragslastverschiebung, nachdem letztlich der Arbeitgeber alleine die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle