Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber

Richtig gestaltet ermöglicht die Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber den Vorsteuerabzug für den Autokauf.

Ein inter­es­san­tes Steu­er­spar­mo­dell hat jetzt den Segen des Bun­des­fi­nanz­hofs: Ein Arbeit­neh­mer hat­te sei­nen Pkw an den Arbeit­ge­ber ver­mie­tet, der ihn wie­der­um ver­si­chern und instand hal­ten muss­te und dem Arbeit­neh­mer für beruf­li­che und pri­va­te Fahr­ten zur Ver­fü­gung stell­te. Der Arbeit­neh­mer mach­te sodann den Vor­steu­er­ab­zug für den Kauf des Pkw gel­tend, weil er aus des­sen Ver­mie­tung umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Ein­nah­men erziel­te.

Das Finanz­amt woll­te die Gestal­tung so nicht hin­neh­men und sah dar­in Gestal­tungs­miss­brauch. Doch der Bun­des­fi­nanz­hof hat fest­ge­stellt, dass der Arbeit­neh­mer durch die Ver­mie­tung an den Arbeit­ge­ber unter­neh­me­risch tätig sein und den Vor­steu­er­ab­zug bean­spru­chen kann. Es spielt dabei kei­ne Rol­le, ob die Miet­zah­lun­gen an den Arbeit­neh­mer als Arbeits­lohn anzu­se­hen sind oder nicht.