Gekürzter Abzug von Arbeitszimmerkosten ist verfassungsgemäß
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat keine Einwände gegen die Kürzung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hält die Einschränkung des Werbungskostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer für verfassungsgemäß. Geklagt hatte ein Forstbeamter, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, und der deshalb verpflichtet war, selbst ein Arbeitszimmer zu unterhalten. Da aber in diesem Fall der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eben nicht im Arbeitszimmer liegt, waren die Kosten des Arbeitszimmers steuerlich nicht abzugsfähig.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer