Verfassungsbeschwerde gegen höhere Umsatzsteuer gescheitert
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Eine Familie mit sechs Kindern wollte sich gegen die jüngste Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 % wehren, doch das Bundesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter meinen, dass eine höhere Belastung von Familien bei indirekten Steuern unvermeidbar ist und im Zweifel bei den direkten Steuern, also der Einkommensteuer, ausgeglichen werden muss.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
 - Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
 - Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
 - Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
 - Streubesitzdividenden einer Stiftung
 - Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
 - Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
 - Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
 - Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
 - Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform