Steuerhinterziehung soll erst nach zehn Jahren verjähren

Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden und damit mit der verlängerten Festsetzungsfrist zusammenfallen.

Wegen der in Liech­ten­stein ent­deck­ten Schwarz­geld­kon­ten ent­brann­te eine Dis­kus­si­on um här­te­re Stra­fen für Steu­er­hin­ter­zie­hung. Als Fol­ge soll die Ver­jäh­rungs­frist für Steu­er­hin­ter­zie­hung von fünf auf zehn Jah­re ver­län­gert wer­den. Damit ent­sprä­che die straf­recht­li­che Ver­jäh­rungs­frist der ver­län­ger­ten Fest­set­zungs­frist bei Steu­er­hin­ter­zie­hung. Die Ände­rung ist Teil des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2009, des­sen Ent­wurf die Bun­des­re­gie­rung Anfang Juni ver­ab­schie­den will.