Streit um Altersgrenze bei der Kinderzulage

Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es Streit darüber, ob die Kinderzulage zur Eigenheimzulage weiter bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden soll oder nur bis zum 25. Lebensjahr.

Mit dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2007 wur­de die Alters­gren­ze für den Anspruch auf das Kin­der­geld oder auf den Kin­der­frei­be­trag vom 27. auf das 25. Lebens­jahr abge­senkt. Nun strei­ten sich der Bund und die Län­der um die Fra­ge, ob die­se Absen­kung auch auf die Gewäh­rung der Kin­der­zu­la­ge zur Eigen­heim­zu­la­ge durch­schla­gen soll oder nicht, soweit ansons­ten alle übri­gen Vor­aus­set­zun­gen für deren Gewäh­rung erfüllt sind.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ver­tritt die Auf­fas­sung, dass die Absen­kung der Alters­gren­ze kei­ne Aus­wir­kung auf die Kin­der­zu­la­ge haben soll. Zwangs­läu­fig haben alle Betrof­fe­nen ihre Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung schon vor dem 1. Janu­ar 2006 getrof­fen, da zu die­sem Ter­min die Gewäh­rung der Eigen­heim­zu­la­ge für Neu­fäl­le aus­ge­lau­fen ist. Damals war von der Absen­kung der Alters­gren­ze aber noch gar nichts bekannt, und die Betrof­fe­nen haben bei ihrer Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dung auf die bis­he­ri­ge Rechts­la­ge ver­traut.

Im Gegen­satz dazu ver­trat zumin­dest bei einer Bespre­chung im Febru­ar eine Mehr­zahl der Län­der die Auf­fas­sung, dass die neue Alters­gren­ze auch auf den Kin­der­zu­schlag durch­schlägt. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um will nun zunächst wei­ter bei den Län­dern für sei­ne Auf­fas­sung wer­ben, und falls dies nicht fruch­tet, eine gesetz­li­che Rege­lung vor­schla­gen, die die Gewäh­rung der Kin­der­zu­la­ge wei­ter bis zum 27. Lebens­jahr fest­schreibt.