Bescheide zum Gewerbesteuermessbetrag ergehen vorläufig
Da derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer angezweifelt wird, ergehen die Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch vorläufig.
Vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind Verfahren anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in Frage stellen. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und erlässt sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch mit einem Vorläufigkeitsvermerk.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform