Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Eine Verfassungsbeschwerde über die zulässigkeit des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Im Febru­ar hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt auf die Mög­lich­keit ver­zich­tet, sich grund­sätz­lich über die Zuläs­sig­keit und zeit­li­che Befris­tung von Son­der­steu­ern zu äußern. Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de, die sich gegen den Soli­da­ri­täts­zu­schlag rich­te­te, hat das Gericht ohne Begrün­dung nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Damit wer­den wohl zukünf­tig Steu­er­be­schei­de in Hin­sicht auf den Soli­da­ri­täts­zu­schlag nicht mehr vor­läu­fig erge­hen.