Gebühren für verbindliche Auskünfte
Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.
Seit rund 18 Monaten verlangen die Finanzbehörden Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte. Als steuerliche Nebenleistungen sind diese Gebühren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie sich auf nicht abziehbare Steuern beziehen. Da die Gewerbesteuer durch die Unternehmenssteuerreform 2008 ab diesem Jahr keine abzugsfähige Steuer mehr ist, sind auch die damit verbundenen Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer