Streit um das Arbeitszeugnis

Streitereien über die Formulierung von Arbeitszeugnissen kosten regelmäßig nur Geld und bringen dem Unternehmen nichts.

Die For­mu­lie­run­gen in Arbeits­zeug­nis­sen wer­fen immer wie­der Streit­fra­gen auf, über wel­che die Arbeits­ge­rich­te ent­schei­den müs­sen. Jetzt muss das Bun­des­ar­beits­ge­richt dar­über urtei­len, ob ein Arbeits­zeug­nis eine Schluss­for­mel ent­hal­ten muss. Die Klä­ge­rin hat­te ver­langt, dass das ihr aus­ge­hän­dig­te Zeug­nis um die nach­fol­gen­den bei­den Sät­ze ergänzt wird: “Wir bedau­ern ihr Aus­schei­den und dan­ken ihr für die stets gute Zusam­men­ar­beit. Für die Zukunft wün­schen wir Frau H. alles Gute und wei­ter­hin viel Erfolg.”

Die Klä­ge­rin mein­te, ohne die­se Schluss­for­mel sei­en ihre Bewer­ber­aus­sich­ten auf dem Arbeits­markt ein­ge­schränkt. Der frü­he­re Arbeit­ge­ber war ande­rer Auf­fas­sung. Durch die­se Schluss­for­mel wer­den die Aus­sa­gen in dem Zeug­nis nicht unter­stützt, son­dern ent­wer­tet. Die Vor­in­stanz hat­te den Arbeit­ge­ber zur Auf­nah­me der Dan­kes­for­mel ver­pflich­tet, aber die Bedau­erns­for­mel abge­lehnt.

Klu­ge Arbeit­ge­ber las­sen sich auf der­ar­ti­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen nicht ein, sie kos­ten nur Geld und brin­gen dem Unter­neh­men nichts. In der Regel wer­den daher die For­mu­lie­rungs­wün­sche frü­he­rer Mit­ar­bei­ter in Zeug­nis­sen erfüllt. Hat der neue Arbeit­ge­ber Zwei­fel hin­sicht­lich der Bewer­bung wird er ohne­hin bei dem frü­he­ren Arbeit­ge­ber tele­fo­nisch Rück­spra­che neh­men.