Grundstücksschenkung nach Hausbau durch den Beschenkten

Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln.

Errich­ten Sie auf einem Grund­stück, das jemand ande­rem gehört, in der Erwar­tung einer geplan­ten künf­ti­gen Schen­kung des Grund­stücks ein Gebäu­de, und wird Ihnen das Grund­stück nach Fer­tig­stel­lung des Gebäu­des tat­säch­lich geschenkt, so kom­men hier die Grund­sät­ze der gemisch­ten Schen­kung zur Anwen­dung.

Dass der bis­he­ri­ge Eigen­tü­mer des Grund­stücks Ihre Auf­wen­dun­gen nicht erset­zen muss, wird als Gegen­leis­tung des Beschenk­ten berück­sich­tigt. Sie als Beschenk­ter sind wie­der­um nicht um den gesam­ten Wert des bebau­ten Grund­stücks berei­chert. Sie woll­ten den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer durch Ihre Bau­auf­wen­dun­gen nicht berei­chern. Durch die Über­tra­gung des Grund­stücks wird Ihr Auf­wen­dungs­er­satz­an­spruch gegen den ursprüng­li­chen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer abge­wen­det.