Steueranmeldungen und -erklärungen per Telefax und Internet

Die Übermittlung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen per Telefax ist nicht zulässig. Ihre Einreichung durch elektronische Datenübermittlung ist nur im Rahmen spezieller Projekte erlaubt.

Die Ein­rei­chung von Steu­er­an­mel­dun­gen und Steu­er­erklä­run­gen per Tele­fax ist wegen der feh­len­den Ori­gi­nal­un­ter­schrift recht­lich nicht zuläs­sig. Begrün­det wird dies damit, dass die Ori­gi­nal­un­ter­schrift den Beweis der Urhe­ber­schaft erbrin­gen soll. Eine ent­spre­chen­de Über­mitt­lung schei­det für Sie als Steu­er­pflich­ti­gen also aus.

Die Über­mitt­lung von Steu­er­erklä­rungs­da­ten durch elek­tro­ni­sche Daten­über­mitt­lung ist im Rah­men des Pro­jek­tes ELSTER und über die DATEV e.G. mög­lich. Dabei ist für Sie als Steu­er­pflich­ti­gen jedoch zu beach­ten, dass Sie die Steu­er­erklä­rung neben der elek­tro­ni­schen Daten­über­mitt­lung auch in kom­pri­mier­ter Form auf Papier ein­rei­chen müs­sen. Ein­zel­hei­ten dazu regelt die Steu­er­an­mel­dungs-Daten­über­mitt­lungs-Ver­ord­nung.